Wir führen sicherheitstechnische Messungen ihrer ortsveränderlichen Geräte nach den aktuell gültigen Normen durch.
                                                                                                                                                   

Und dies zu Ihrem Vorteil:                                                                                                                

  • Durch die regelmäßige Überprüfung ihrer Geräte und Maschinen tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei.
  • Die Dokumentation / Inventarisierung trägt zur Ordnung und Übersicht bei.
  • Sie können sich 100%ig auf Ihre Geräte verlassen

 

 

Prüfungen  §5 BGV A3 (VBG 4)
(1) Der  Unternehmer hat  dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel 
auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

  1. Vor der 1. Inbetriebnahme und nach Ändernung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, und
  2. in bestimmten Zeitabständen

Die Frist ist so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrische Anlage und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

Schicken Sie uns Ihre Anfrage an info@strobel-elektrotechnik.de